Barrierefreiheit: Wann setzt Mülheim die BITV NRW um?

Die sehr gute Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (PARTEI) stellt folgende Anfrage für den Hauptausschuss am 15.04.2021:


Anfrage: Umsetzung der neuen BITV NRW auf der Internetseite der Stadt Mülheim an der Ruhr (Die PARTEI)

Die aktuelle Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) NRW legt fest, dass Websites öffentlicher Stellen des Landes seit dem 23. September 2020 eine Erklärung zur Barrierefreiheit (§ 4 BITV NRW) sowie ein elektronisches Kontaktformular (§ 5 BITV NRW) enthalten müssen.
Beides scheint auf der Website der Stadt Mülheim an der Ruhr zu fehlen.
Die sehr gute Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (PARTEI) bittet daher die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann werden die o. g. Regelungen der BITV NRW in Mülheim umgesetzt?
  2. Plant die Verwaltung für die Website www.muelheim-ruhr.de weitere Verbesserungen im Bereich der Barrierefreiheit, zum Beispiel das Bereitstellen von Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache?

gez.
Sonja Strahl (Stadtverordnete Die PARTEI)